Ausgabe Nr. 34 | privat

„Meinungen sind Privatsache. Die Öffentlichkeit hat ein Interesse nur an Urteilen.“
(Walter Benjamin)

Liebe Privatpersonen,

Beate Zschäpes Frisur, Frauke Petrys Schwangerschaft, Donald Trumps Bademantel. Mein Körper, meine Sexualität, mein Besitz. Deine Meinung, deine Politik, deine Wahl. Das ist alles Privatsache und geht die Öffentlichkeit überhaupt nichts an – oder?

Das ist beileibe nicht so einfach, sonst hätten wir diese Ausgabe der Hinterland ja auch für uns behalten können. Aber die Frage danach, was das Private ist, ob es als politisch begriffen werden muss und was das für Verhalten und Entscheidungen in einer Gesellschaft bedeutet, sollte, denken wir, mal wieder gestellt werden. Wenn hässliche Meinungen von privaten Stammtischen ans Tageslicht der Öffentlichkeit kommen – liegt das Problem dann im Privaten oder im Öffentlichen? Ist der Raum der Wahlkabine ein privater oder ein öffentlicher? Wer entscheidet, wo, wieviel und welche Privatsphäre Bürger*innen eines Staates genießen? Und die eines anderen Staates, und Geflüchtete? Ist Privatsphäre Privileg, Recht, Luxus oder Verantwortung?

Wir haben uns und Anderen viele Fragen zum Thema „privat“ gestellt, und haben viele verschiedene Antworten bekommen. Human hat sich über das Thema Privatheit auf der Flucht Gedanken gemacht; Çiğdem Özdemir beschreibt das politische Privatleben zwischen Istanbul und Berlin; Thomas Mayer analysiert die Art, auf die mit den Personendaten Geflüchteter umgegangen wird. Über Körper und Körperlichkeit im Privaten und Öffentlichen hat Florian Schäfer für uns geschrieben. Hinzu kommen viele private Fotos, private Gespräche mit verschiedenen Menschen und schließlich eine neue Kolumne, in der Tante Tom ihr privates Kotzen in die Öffentlichkeit der Hinterland verlegt.

Wir bitten euch insofern aufdringlich: Lasst uns in euer Privatleben, genießt die neue Ausgabe, und behaltet eure Meinung nicht für euch!

Eure Privatdetektive von der
Hinterland-Redaktion

Mein privatestes Eigentum – Mein Körper

Der Körper ist eines der faszinierendsten Phänomene, die wir als Lebewesen kennen. Er ist die Schnittstelle unserer Existenz in dieser Welt. Er ist auf der einen Seite das Intimste, Persönlichste und Nächste, das wir haben, auf der anderen Seite ist er aber auch das, womit wir in dieser Welt stehen, was wir nach außen tragen und was wir ganz objektiv mit unserem Umfeld teilen, ob wir das wollen oder nicht. Also sei gefragt: wie privat ist unser Körper?

Bedient man sich der philosophischen Strömung des radikalen Konstruktivismus, kann man unsere Welt und unsere Wahrnehmung in eine Innen- und eine Außenwelt aufteilen. Eine, die wir wahrnehmen und maßgeblich gestalten, unsere hochgradig subjektive Innenwelt; und eine, auf die wir nur bedingt Zugriff haben, durch die wir uns aber gemeinsam bewegen, die Außenwelt. Unser Körper ist Teil von beidem, aber auf sehr unterschiedliche Arten. Ich verstehe ihn als Schwelle zwischen den beiden Gebieten. Für uns als Subjekt ist er das entscheidenste Identifikations- objekt in unserer Welt; anderseits ist er das, was uns zum Objekt in dieser Welt macht. Er ist unsere materielle Existenz. Der Körper ist unser persönlich- ster, intimster und engster Besitz und zugleich das, was wir in dieser Welt sind, was wir mit ihr teilen und was sie uns zuerst greif- und erkennbar macht.

(der ganze Artikel im PDF Format)

Mach dich nackt (3)

„Bei oberflächlichen Kontakten frage ich nichts Privates nach“

Petra ist ehrenamtliche Helferin beim Beraterteam im Bellevue di Monaco in München und arbeitet als Übersetzerin. Petra hat viele Hobbys wie Lesen, Fotografieren, Pétanque, Wandern, und Sprachen lernen. Ihre Lieblingssportvereine sind der Hockey-Verein EV Lindau Islanders und beim Fußball Borussia Dortmund.

Was ist für dich privat?

Eine schwierige Frage. Eigentlich das Gegenteil von öffentlich – privat ist also das, was bei mir zu Hause läuft. Und alles, was mit meinem nichtberuflichen Leben zusammenhängt, meine Freunde. Aber auch das Engagement beim Bellevue ist für mich privat. Ehrlich gesagt, habe ich mir noch nie überlegt, was für mich privat ist.

Wie viel fragst du geflüchtete Menschen nach Privatem, auch nach deren Fluchtgeschichten?

Eigentlich sehr wenig. Ich frage Leute, die ich noch nicht sehr gut kenne, prinzipiell nicht nach Privatem. Ich lasse das immer auf mich zukommen. Als Übersetzerin habe ich viel mit Geflüchteten aus Afrika zu tun und die kenne ich teilweise schon sehr lange. Einige habe ich begleitet vom Übersetzen der ersten Urkunden bis hin zur Einbürgerung. Dann kennt man sich, und da kommt schon auch viel Privates durch. Bei oberflächlichen Kontakten frage ich nichts Privates nach.

Wie schützt du deine eigene Privatsphäre, wie grenzt du dich ab?

Ich habe nicht das Gefühl, mich abgrenzen zu müssen. Ich habe nicht das Gefühl, ich werde in irgendeiner Form vereinnahmt. Eher merke ich des öfteren, dass mir Gespräche mit Geflüchteten sehr nahe gehen. Beim Schutz meiner Privatsphäre sehe ich aber keinen Unterschied zwischen meinem Alltag und meinem Ehrenamt.

Wie schützt du die Privatsphäre der Geflüchteten?

Den Bedarf habe ich nicht. Bei meinen Kunden habe ich sowieso Schweigepflicht. Im Ehrenamt würde ich auch keine Informatio- nen nach außen geben. Die gehören nicht an die Öffentlichkeit – außer das ist bewusst so entschieden.<

Nix privat!

Wieviel Privatsphäre gesteht der Staat Geflüchteten eigentlich zu?

Anfang 2017 forderte die Bundesregierung, dass Asylsuchende bei ihrer Einreise den deutschen Behörden generell den Zugriff auf ihre persönlichen Smartphones ermöglichen müssen. Das kommt einer Offenlegung des gesamten Privatlebens der Betroffenen gleich. Nichts ist mehr privat. Weder die Kontakte, noch die Bilder oder der Mailverkehr. Schon jetzt werden bei Geflüchteten bei ihrer Ankunft in Deutschland eine Vielzahl persönlicher Daten abgefragt, die nicht im Zusammenhang mit dem Asylverfahren stehen. Es stellt sich also die Frage: Zu welchen Angaben sind geflüchtete Menschen eigentlich in der Praxis verpflichtet? Und wie verhält es sich mit ihrem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung?

Geflüchtete werden bei der Stellung des Asylantrags erkennungsdienstlich behandelt (§ 16 Asylgesetz (AsylG)). Dabei werden Fotos sowie Abdrücke aller Finger erfasst und zentral beim Bundeskriminalamt (BKA) gespeichert, das diese Daten auch für andere Aufgaben wie die Verfolgung von Straftaten und die Gefahrenabwehr verwenden darf. Dabei muss die Stelle, die die Daten erfasst wie beispielsweise die Bundespolizei, Ausländerämter oder das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) über diese Verwendung nicht informieren. Dies gilt im Übrigen nicht nur für Erwachsene, sondern bereits für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, sofern diese über vierzehn Jahre alt sind.

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„Du kannst diese zwei Brotscheiben nicht mit nach draußen nehmen“

In bayerischen Abschiebelagern herrscht ein festes System der alltäglichen Kontrolle. Für die Menschen, die hier leben müssen, ist eine selbstbestimmte Lebensführung nicht vorgesehen.

Weil es verboten ist, Essen oder Trinken mit ins Lager zu nehmen, wird der Geburtstagskuchen und Wein über den Zaun geschmuggelt. Gleichzeitig müssen Securities und Mitarbeiter*innen der Betreiberfirma PulsM abgelenkt werden. Geburtstagsfeiern sind im Abschiebelager eine Special Operation, erzählt der 23-jährige Aleksey.

Seit der Eröffnung der Abschiebelager im Herbst 2015 in Ingolstadt, Manching und Bamberg wohnen dort Menschen unter der vollen Kontrolle der Regierung von Oberbayern. Die Ankunfts- und Rückführungsanstalten (ARE)1 werden von PulsM und Securities 24 Stunden, sieben Tage die Woche „betreut“. Um die Anwesenheit in den Lagern zu prüfen, gibt es Einlasskontrollen beim Besuch der Kantine. Zutritt nur nach Unterschrift. Wer drei Tage hintereinander nicht unterschreibt, gilt als gesucht und wird aus dem Sozialsystem ausgeschieden, berichtet uns der 27- jährige Andrew aus einem der Abschiebelager in Ingolstadt.

„Immer, wenn du in die Kantine essen gehst, musst du unterschreiben, um zu beweisen, dass du noch da bist. Wenn du deine Verwandten oder Freunde besuchen möchtest, dann musst du zur ZAB gehen und fragen, ob du diese Personen besuchen darfst. Und sie denken darüber nach. 2-3 Tage. Vielleicht geben wir ihm die Erlaubnis. Vielleicht nicht …“ (Aleksey)

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Gabriele del Grande: grundlos inhaftiert

Am 10. April 2017 wurde der italienische Journalist Gabriele del Grande, mit dem die Hinterlandredaktion 2014 ein Interview führte, in der türkischen Provinz Hatay, westlich der syrischen Grenze, von der türkischen Polizei festgenommen. Dort hatte er für sein neues Buch recherchiert und syrische Geflüchtete interviewt. Seitdem befindet er sich in Haft und ist nun in den Hungerstreik getreten.

Ein Bericht zu seiner Situation, der durch ein Gespräch mit Judith Gleitze entstand.

Dem Blogger, Menschenrechtsaktivisten, Autor und Regisseur Gabriele del Grande wurde 2010 von Pro Asyl der Menschenrechtspreis für seine Recherchen zur Situation von Flüchtlingen an Europas Außen grenzen sowie in Transitländern wie Libyen verliehen. Als Ko-Autor und Ko-Regisseur für den Film „Io sto con la sposa“ („An der Seite der Braut“) haben wir ihn in der Hinterland #27 Schlepper, Schleuser, Superheld*in interviewt. Der Film wurde u.a. 2014 auf dem Internationalen Filmfestival in Venedig gezeigt. Del Grande war nun unterwegs, um für sein neues Buch zu recherchieren, das den Krieg in Syrien und die Geburt des IS zum Thema hat. Im Zuge dieser Recherchen ist er festgenommen worden.

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(Foto: Bewohner*innen.)

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