Von der Bleibe-Perspektive zur Hau-ab-Strategie

Von Stephan Dünnwald

Die Bayerische Staatsregierung verhindert immer hartnäckiger Arbeitserlaubnisse für Geflohene. Das widerspricht nicht nur der viel beschworenen Forderung nach besserer Integration. Es weckt den Zorn von Wirtschaftsverbänden, Handelskammern, Arbeitgebern und Ehrenamtlichen. Ein Beitrag über die Logik des Arbeitsverbotes.

Flüchtlinge sind keine Arbeitsmigrant*innen. Diese Binsenweisheit wird flüchtlingspolitisch gerade mal wieder lautstark zur Geltung gebracht. Die Ausländerbehörden überbieten sich darin, Flüchtlingen den Weg in die Arbeit so steinig wie möglich zu gestalten. Wer keine gute Bleibeper- spektive hat, wird vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen, darf keine Ausbildung machen, sogar ein Praktikum wird regelmäßig verweigert. Das Arbeitsverbot muss erst dann aufgehoben werden, wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) oder Gerichte entschieden haben, dass ein Flüchtling bleiben darf. Und das kann gut und gerne ein paar Jahre dauern. Wer letztendlich eine Ablehnung erhält, darf sowieso nur noch in Ausnahmefällen arbeiten. Abschiebung ist das Ziel, dem alles Andere untergeordnet wird: Ausbil- dung, Arbeit, Alltag.
Besonders in Bayern wird diese Devise hart umgesetzt. Obwohl Flüchtlinge gesetzlich drei Monate nach ihrer Einreise und Registrierung arbeiten dürften, sollen die Arbeitserlaubnisse so weit wie möglich hinausgezögert werden.
Ach, bleib doch noch ein bisschen: Einstellungsgrund Bleibeperspektive Leitplanke bei dieser Politik ist die sogenannte Bleibeperspektive: Weil bekannt ist, dass das BAMF nicht, wie vorgeschrieben, innerhalb von sechs Monaten über einen Asylantrag entscheidet, wird anhand der Anerkennungsquote für bestimmte Herkunftsländer eine Prognose erstellt: liegt die Anerkennungsquote bei über 50 Prozent, so haben die Flüchtlinge aus diesen Ländern eine sogenannte ‚gute Bleibeperspektive’ – und damit auch einfacheren Zugang zu Arbeit oder Ausbildung. Ist die Quote niedriger, bleibt eine Arbeitserlaubnis selbst dann unwahrscheinlich, wenn jemand gute Fluchtgründe hat und mit einem erfolgreichen Asylantrag rechnen kann.

 

(der ganze Artikel im PDF Format)