Frontex-Reisen all inclusive

Von Uli Sextro

FRONTEX Auf dem Weg zur „all inclusive“-Abschiebung

Gemeinsame Sammelabschiebungen europäischer Staaten – sogenannte Eurocharter – sind ein Baustein der Europäischen Abschottungspolitik. Zusammen mit dem Ausbau der Abwehr von Flüchtlingen an den Außengrenzen und der immer restriktiver werdenden Flüchtlings- und Migrationspolitik innerhalb der Europäischen Union dienen diese Eurocharter dazu, ein gemeinsam vereinbartes Grenz- und Ab – wehrregime mit großem finanziellen Aufwand durchzusetzen.

Dass mehrere Staaten gemeinsam abschieben ist kein Phänomen der jüngeren europäischen Entwicklung. Bereits zwischen 1995 und 1997 fanden verschiedene, gemeinsam durchgeführte Abschiebungsflüge statt, organisiert von den Niederlanden, Frankreich und Deutschland. Dabei übernahm der jeweils organisierende Staat auch die Verantwortung für den Flug und gab die Regeln vor, nach denen die abzuschiebenden Personen behandelt werden sollten. Dieses Prinzip hat bis heute grundsätzlich seine Gültigkeit behalten. Die sehr unterschiedlichen nationalen Vorgehensweisen stellten sich als problematisch für den Ausbau der Zusammenarbeit dar. Deswegen suchten die Mitgliedstaaten nach Möglichkeiten, sich aufeinander abzustimmen. Eine Arbeitsbesprechung im Jahr 2001 zwischen den Benelux-Staaten und der Bundesrepublik Deutschland führte zur Erarbeitung einer sogenannten „Checkliste zur Planung und Durchführung von Chartermaßnahmen“, gewissermaßen dem Grundstein gemeinsamer Abschiebungsregelungen. In den Folgejahren gab es immer wieder Initiativen und Vorstöße, die eine Vereinheitlichung der Vollzugspraxis zum Ziel hatten. Alle Vereinbarungen waren jedoch allgemein und unverbindlich.

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