Das kommende Grenzregime

Von Bernd Kasparek

Der Sommer der Migration, und die darauf folgenden schwerwiegenden Erschütterungen des europäischen Grenz- und Migrationsregimes, liegen nun fast drei Jahre zurück. Die Bewegungen der Fluchtmigration im Jahr 2015 hatten die Mechanismen der Migrationskontrolle und der europäischen Grenze, wie sie seit dem Vertrag von Amsterdam (1997) entstanden sind, herausgefordert und vielfach überwunden. Eine Zusammenfassung der bisherigen Ereignisse

Im Jahr 2015 wurde die europäische Außengrenze durchlässiger denn je zuvor, die Praxis der Registrierung kam zum Erliegen und das forcierte Veharren an der Außengrenze aufgrund des Dublin-Systems konnte nicht länger durchgesetzt werden. Das Ergebnis war eine selbstbestimmte Migration nach und durch Europa, die sich ihre eigenen Bedingungen schuf. Damit stellte der Sommer der Migration nur den Höhepunkt einer längeren krisenhaften Entwicklung des europäischen Grenzregimes dar, welche schon im Jahr 2011 ihren Ausgang nahm. Die Aufstände des arabischen Frühlings destabilisierten die direkte Nachbarschaft der Europäischen Union (EU) und führten zu einem Kollaps der Kollaboration zum Zwecke der Migrationskontrolle im Mittelmeer. Weitreichende Gerichtsurteile hegten die brutale Praxis der Migrationskontrolle ein, und zwar sowohl im zentralen Mittelmeer, wo die bis dahin gängige Praxis der Pushbacks nach Libyen als illegal befunden wurde und deshalb eingestellt werden musste, als auch innerhalb des Dublin-Systems, welches sich nach 2011 nicht länger auf die Fiktion eines homogenen eu- ropäischen Asylsystems berufen konnte. Das Dublin- System musste auf die divergierenden Asylstandards innerhalb der EU reagieren, und die Aussetzung der Dublin-Abschiebungen nach Griechenland Anfang 2011 war nur der erste Schritt. Auch das Schengener System der abgeschafften Binnengrenzkontrollen wurde seit 2011 vermehrt durch Forderungen einzelner Mitgliedsstaaten, neue Formen von Grenzkontrollen einführen zu dürfen, unter Druck gesetzt.

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