Wer nicht Deutsch spricht, fliegt

Von Tobias Klaus

Wer nicht Deutsch spricht, fliegt

Im Jahr 2011 wurde martialisch verkündet, dass nun härter gegen so genannte ‚Integrationsverweigerer’ vorgegangen wird, damit nun auch wirklich jeder und jede hier die deutsche Sprache erlernt. Die Botschaft: Wer nicht Deutsch lernt, wird mit Leistungskürzungen und im schlimmsten Fall dem Entzug der Aufenthaltserlaubnis sanktioniert. Abgesehen davon, dass die Gesetzesänderung von 2011 in erster Linie ein PREreignis darstellte, um den rechten Rand der Wählerschaft nach der Sarrazin – Debatte wieder einzufangen, ist die Realität für Flüchtlinge eine ganz andere. Es gilt die innenpolitische Devise: Integration unerwünscht, es dürfen keine „Anreize“ dafür geschaffen werden, dass Flüchtlinge nach Deutschland kommen und hier bleiben.

Flüchtlinge sollen zwar auf Ämtern deutsch reden, werden aber missbilligend angeschaut, wenn sie nach drei Jahren nur gebrochen sprechen; ihnen können bestimmte Aufenthaltserlaubnisse aufgrund mangelnder Deutschkenntnisse verweigert werden, doch der Weg zum Spracherwerb wird verbaut. Zentral ist hierbei der Ausschluss von den Integrationskursen. Nur mit bestimmten Arten von Aufenthaltserlaubnissen besteht hier ein Zugang.1 Asylsuchende, geduldete Flüchtlinge und auch Menschen mit bestimmten Aufenthaltstiteln sind ausgeschlossen. In den Jahren der Kettenduldungen2 bis zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis und während der immer länger dauernden Asylverfahren bleiben meist nur Autodidaktik und die Hilfe von Ehrenamtlichen.

Abseits der Integrationskurse bestehen zwar zum Teil andere professionelle Deutschfördermöglichkeiten ; diese jedoch weder in ausreichender Anzahl noch flächendeckend. So gibt es in Bayern in manchen Kommunen wie München – kommunal finanziert – Sprachkursangebote oder Kurse von privaten Trägern. In den meisten Landkreisen und Städten Bayerns wird hierfür jedoch kein Cent ausgegeben. Zwar gibt es auf Bundesebene erste Fortschritte: Im Windschatten der Diskussion um den Fachkräftemangel haben die Sozial- und Arbeitspolitiker und -politiker innen den Hardlinern aus der Innenpolitik im Jahr 2011 eine Öffnung der berufsbezogenen Sprachförderung für Personen mit Migrationshintergrund (ESF-BAMFProgramm) abgerungen. Nehmen Asylsuchende oder geduldete Flüchtlinge an Projekten des ESF-Bundesprogramm zur arbeitsmarktlichen Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt (Bleiberechtsprogramm) teil, können sie seither von dem Projekt in einen ESF-BAMF-Kurs zugeleitet werden. Im Rahmen des Bleiberechtsprogramms werden 28 Beratungsnetzwerke mit rund 230 Einzelprojekten gefördert. Dass in dem Programm selbst auch Personen mit unsicherem Aufenthalt unterstützt werden können, ist bemerkenswert, da die großen Integrationsförderprogramme von Bund und Ländern dies in der Regel nicht zulassen.

(der ganze Artikel im PDF Format)