Solidarität mit den angeklagten Refugees!

Fluchthilfeprozess: Solidarität mit den angeklagten Refugees!

Acht Personen aus dem Umfeld des Refugee Protest Vienna stehen seit März 2014 wegen „Schlepperei im Rahmen einer kriminellen Vereinigung“ in Wiener Neustadt vor Gericht.

Was ist der Fluchthilfeprozess?

Ende Juli 2013 wurden innerhalb von zwei Tagen acht Personen der selbstbestimmten Wiener Protestbewegung von Flüchtlingen (Refugee Protest Vienna) nach Pakistan und Ungarn abgeschoben. Diese hatten zuvor monatelang auf Mängel im österreichischen Asylsystem aufmerksam gemacht und sich in zahlrei chen Aktionen für Bewegungsfreiheit und eine Entkriminalisierung von Migration eingesetzt.

Ab dem zweiten Tag der Abschiebungen folgten die Festnahmen von acht weiteren Refugees aus dem Umfeld dieser Protestbewegung. Unter dem Vorwurf, Mitglieder einer millionenschweren, gewalttätigen und internationalen Schlepperorganisation zu sein, wurden die im Wahlkampf für die Nationalratswahl 2013 stattfindenden Festnahmen von Innenminis- terium und Exekutive legitimiert. Die ersten Vorwürfe wurden schnell entkräftet – beispielsweise jener, die Refugees hätten ein Millionengeschäft gemacht.

Die Innsbrucker Staatsanwaltschaft leitete während- dessen gegen den Obmann und Rechtsberater für Asylsuchende in der NGO „Asyl in Not“, Michael Genner, einen Prozess ein. Die Oberstaatsanwalt – schaft erteilte kurz vor Prozessbeginn die Weisung, den Strafantrag zurückzunehmen.

Prozessverlauf

Die Betroffenen sind angeklagt, gemäß § 114 Frem- denpolizeigesetz “Schlepperei im Rahmen einer kriminellen Vereinigung” begangen zu haben. Die Anklageschrift gegen die acht betroffenen Refugees stützt sich weitestgehend auf polizeiliche Tele- fonüberwachungsprotokolle bzw. deren teils inkor- rekte Übersetzungen. Bereits zu Beginn des Prozesses im März 2014 ist klar geworden, dass es bei den Ermittlungsarbeiten gegen die Angeklagten zu großen Fehlern gekommen ist: Neben Überschneidungen und genannten Übersetzungsfehlern beinhaltet die Anklageschrift nicht nachvollziehbare Personenzuord- nungen. Daraufhin wurde die Verhandlung am fünften Prozesstag für sechs Wochen unterbrochen, um unter anderem die beiden der Anklage zugrun- deliegenden sich teils überschneidenden polizeilichen Abschlussberichte zu überprüfen. Die sich bis dahin seit sechs bzw. acht Monate in Untersuchungshaft befindenden Refugees wurden wegen „Unverhältnis- mäßigkeit“ am 27. März 2014 entlassen.

Auch im zweiten Teil des Prozesses im Mai und Juni sind Probleme mit den Übersetzungen nicht aus dem Weg geräumt worden. Die im Gerichtssaal vorgespiel- ten Aufnahmen rauschen und sind unverständlich. Zwei für die Ermittlungen gegen die Refugees zuständige leitende Beamten können während des Verfahrens weder erklären noch beweisen, wie genau sich die Refugees an Fluchthilfe bereichert haben sollen noch, warum sie einen ominösen „Schlepper- boss“ namens Bobby Shah im Juni 2013, lange bevor der Fluchthilfeprozess begann, trotz Ausforschung und Überwachung laufen ließen. Es bleibt unklar, inwiefern die offenbar schon viele Monate andauern- den Ermittlungen, Telefonüberwachungen und Beschattungen sich direkt gegen den Refugee Protest Vienna richteten.

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