Ausländerbehörde zeigt Flüchtlingshelfer an

Von Agnes Andrae

Ausländerbehörde zeigt Flüchtlingshelfer wegen „Schleuserei“ an

Aleksandar Ceh ist seit 18 Jahren in der Flüchtlingsarbeit tätig. Unter anderem ist er Vorstandsmitglied der AGARP – Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte Rheinland-Pfalz und rheinland-pfälzischer Delegierter beim Bundeszuwanderungs- und Integrationsrat. Er weiß außerdem selbst, was es bedeutet, auf der Flucht zu sein. Ihm wird nun von der Wormser Ausländerbehörde vorgeworfen, eine serbische Familie ins Land geschleust zu haben.Die Behörde hat Strafanzeige gegen ihn gestellt.

Herr Ceh, die Wormser Ausländer- behörde hat gegen Sie mit dem Vorwurf der Schleuserei einer Familie nach Deutschland Strafan- zeige gestellt.Wie kam es dazu?

Ich bin seit vielen Jahren in der Flüchtlingsarbeit aktiv und habe täglich mit Gesetzen zu tun. Ich habe also Erfahrung in dem Bereich. In Worms und vielen anderen Städten in Rheinland Pfalz wenden sich Leute an mich und wollen Unterstützung. Anfang des Jahres hat sich Herr Z. telefonisch an mich gewendet. Er hat meine Telefonnummer von seinen Verwandten bekommen, die, wie er sagte, selbst keinen sicheren Aufenthaltsstatus haben, sondern einen befristeten. Er hat mich um Hilfe gebeten, weil er eine schwer traumatisierte Frau und ein fünfjähriges Kind hat. Er sagte mir, dass seine Frau die Situation nicht mehr ertragen könne und sie versucht hatte, sich das Leben zu nehmen. Ich habe ihn gebeten, sich beim Herrn H. (ein Unterstützer der Flüchtlinge in Worms, Anm. d. Red.) zu melden, weil ich es zeitlich nicht mehr schaffe. Nach ein paar Tagen hat Herr H. die Unterstützung wegen sprachlicher Barriere abgelehnt und erst dann habe ich mich aus Mitleid entschieden, dass wir die Familie gemeinsam zu den Behörden begleiten, bei denen sich die Familie nach §15a Aufenthalts- gesetz meldet und somit an die notwendige medizinische Versorgung kommt. Nun war die Frau tatsächlich bei einer qualifizierten deutschen Psychologin, die ihr eine posttraumatische Belastungsstörungen (PTBS) attestiert hat. Aus diesem Gutachten konnte ich entnehmen, dass der Grund dieser posttrauma- tischen Belastungsstörung eine brutale Vergewaltigung gewesen ist und die Frau ganz schwere Verletzungen im Genitalbereich, aber auch Verletzungen der Seele erlitten hat. Sie war ganz dringend auf die medizinische Versorgung, zunächst einmal auf eine starke medikamentöse Behandlung, angewiesen. Kurz gesagt brauchte sie beruhigende Medikamente, die nur ein Psychia- ter verschreiben kann. Weil ich weiß wie es ist, wenn die Seele weh tut, habe ich mit der Familie beim Leiter des zuständigen Sozialamtes der Stadt Worms vorgesprochen und für sie die Leistungen zum Lebensunterhalt, Unterkunft und medizinische Versorgung gemäß §10a „örtliche Zuständigkeit“ des Asylbewerberleistungsgesetzes beantragt. Herr H. war dabei.

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