zitiert & kommentiert

Von Hubert Heinhold

„Die Verwendung der männlichen Form erfolgt ausschließlich aus Gründen der besseren Lesbarkeit und ist als geschlechtsneutral zu verstehen“
übliche Floskel zum Beispiel in juristischen Aufsätzen

„Genus,Sexus,Nexus – Warum eine geschlechtergerechte Sprache nicht nur sinnvoll und wichtig, sondern auch demokratische Pflicht ist“
Süddeutsche Zeitung vom 7.6.2018

„…wenn der Mensch nicht mehr weiterweiß, greift er zum Sternchen (…) [es] ist ein Platzhalter für Geschlechteridentitäten, die nicht eindeutig weiblich oder männlich sind.“
Süddeutsche Zeitung vom 9./10.6.2018

Gut, dass Hinterland ein Neutrum ist. Das spart weis der Verfolgung im Herkunftsstaat. Die Existenz
Auseinandersetzungen, die zum Beispiel die „Rechtsberaterkonferenz der mit den Wohlfahrtsverbänden und dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen zusammenarbeitenden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte“ derzeit führt und die dem Schleswig-Holsteinischen Flüchtlingsrat bald ins Haus stehen. Auch wenn deren Zeitschrift Der Schlepper nicht nach den Männern, die ein unappetitliches aber unentbehrliches Gewerbe betreiben, benannt ist, sondern nach einem Schiff, bleibt die Frage, warum die Zeitschrift nicht Schaluppe, Kogge, Barkasse oder Fregatte heißt, immer mit die davor.

Weil Sprache nicht nur das Bewusstsein, sondern auch das Sein (mit) bestimmt, will ich die Gender-Sprachde- batte mit meiner Einleitung nicht ins Lächerliche ziehen.

Ich will damit aber darauf hinweisen, mit welchen Luxus-Sorgen wir uns hier abmühen und so den Kontrast zu den existentiellen Nöten derer verschärfen, die wegen ihrer sexuellen Prägung oder dadurch geformten Lebensweise in ihren Herkunfts-Gesellschaften ausgegrenzt, diskriminiert und verfolgt sind und deshalb geflohen sind und auch hier nicht ernstgenommen werden. Ihnen wird nicht nur die Beweislast ihrer „Normabweichung“ – bis hin zu möglichen Tests – auferlegt, sondern auch der Nachweis der Verfolgung im Herkunftsstaat. Die Existenzvon Strafnormen hierfür genügt nicht – nachzuweisen ist, wann, von wem sie wie angewandt wurden. Die Ausgrenzung aus der Gesellschaft, die öffentliche Diffamierung der Menschen als abartig und degeneriert durch höchste Politiker*innen und religiöse Führer erreicht nicht die sogenannte Eingriffschwere, die zu einem Schutzanspruch führt. Wenn der Mob dann Treffpunkte zerstört, Menschen brandmarkt und jagt, wie oft geschehen, ist das unbeachtlich, weil der Staat ja grundsätzlich schutzwillig und -fähig ist und im Rahmen seiner Möglichkeiten dagegen einschreitet, wenn auch, so ist es nun mal im Leben, oft nicht erfolgreich. Und schließlich gibt’s dann ja noch Fluchtalternativen – in andere, etwas aufgeklärtere Landesteile. Und – früher stand das in den Bescheiden und Urteilen explizit, heute noch zwischen den Zeilen – man und frau muss das ja nicht hinausposaunen und exzessiv ausleben.

Zurück zur Einleitung. Bei uns geht’s darum, die gesellschaftlich akzeptierte Vielfalt im Alltag und der Sprache wieder gespiegelt zu sehen. Den Geflüchteten geht’s zunächst um Sicherheit, manchmal des Lebens und der Gesundheit und immer ihrer Persönlichkeit. Würden wir hierbei die gleichen Maßstäbe anlegen, müssten jedenfalls ihre Diskriminierung, die gesell- schaftliche Ausgrenzung und Verhinderung ihrer Lebensweise zum Schutz führen.<

(der ganze Artikel im PDF Format)