Die Karriere der Hotspots

Von Naemi Gerloff

Vom Registrierungszentrum zum Abschiebeknast
Nach den Migrationsbewegungen des letzten Sommers avancierte das Konzept der „Hotspots“ zum medialen Schlagwort im Krisenszenario sowie zur Lieblingslösung in der Rettung des Europäischen Grenzregimes. Bislang stellten die Hotspots vor allem Zentren dar, in den Geflüchtete sich registrieren lassen mussten. Nachdem am 18. März das Abkommen zwischen der EU und der Türkei beschlossen wurde, verschiebt sich die Funktion der Hotspots jedoch hin zu geschlossenen Abschiebeknästen.
Bereits im Juli 2015 wurde die Einrichtung von insgesamt neun Hotspots, fünf in Griechenland und vier weitere in Italien beschlossen. Insbesondere die Europäische Kommission und Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hatten diesen Ansatz mit der im Mai verabschiedeten „European Agenda on Migration“ vorangetrieben und präsentieren ihn als Idee neuer, europäischer Grenzsicherung.
Nach monatelangem Zögern und erst nach massivem Druck der EU, richtete Griechenland ab Januar 2016 mit Hilfe des Militärs innerhalb kürzester Zeit vier Hotspots auf den Inseln Leros, Samos, Chios und Lesbos ein. Auf der Insel Kos wurde der Bau aufgrund von rechten Bevölkerungsprotesten weiter verzögert. Trotzdem konnte die griechische Regierung pünktlich zum EU-Krisengipfel am 18. Februar viereinhalb fertige Hotspots präsentieren.
Doch niemand konnte genau beantworten, ob sie wirklich fertig waren oder wie ein fertiger Hotspot auszusehen hat. In den griechischen Medien entwickelte sich der Begriff „Hotspot“ schnell zu einer Bezeichnung für jegliche, neu eröffneten Flüchtlingscamps. Dies suggeriert vor allem, dass es sich um etwas „Neues“, durch Europa Eingesetztes handelt.

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