Geflüchtete – alle gleich, manche gleicher

Von Stephan Dünnwald

Geflüchtete – alle gleich, manche gleicher

Die Ankunft und die Aufnahme ukrainischer Geflüchteter hat eine alte Frage neu aufgeworfen: Warum werden Geflüchtete unterschiedlich behandelt? Und zugleich stellt sich auch die Frage: Warum werden Geflüchtete auch systematisch schlechter behandelt als Einheimische?

Ein Ergebnis des sogenannten Asylkompromisses vom Dezember 1992 war der Plan das Asylbe- werberleistungsgesetz einzuführen, das Heribert Prantl, damals Mitglied der SZ-Chefredaktion, dann schon 1993 richtig „Asylbewerberleistungsverweigerungsgesetz“ titulierte. Seitdem ist dieses Gesetz die zementierte und bürokratisierte Feststellung eines Unterschieds. Wer bedürftig ist, bekommt in Deutsch- land Sozialhilfe, aber wer geflüchtet und bedürftig ist, bekommt weniger, oft deutlich weniger. Dies, und auch die jeweilige Höhe oder sonstige Versuche, die Beträge zu drücken, rügt regelmäßig das Bundesverfassungsgericht, aber eine Abschaffung dieser diskriminierenden Gesetzgebung ist nicht in Sicht.

Dass Geflüchtete weniger bekommen als Einheimische ist außerdem noch nicht alles. Auch zwischen den Geflüchteten werden mannigfaltige Unterschiede gemacht. Bis vor Kurzem gab es die Unterscheidung der „guten Bleibeperspektive“. Wer eine solche hatte (Geflüchtete aus Syrien, Eritrea, Somalia zum Beispiel), bekam ein schnelleres Asylverfahren, Zugang zu Sprachkursen, konnte sich zur Beratung an die Agentur für Arbeit wenden und erhielt Hilfestellungen bei der Integration. Wer aber keine „gute Bleibeper- spektive“ hatte, konnte von all dem nicht profitieren. Ganz übel sind die dran, die eine „schlechte Bleibeperspektive“ haben, etwa, weil sie aus einem der sogenannten „sicheren Herkunftsländer“ stammen. Sie unterliegen einem absoluten Arbeitsverbot, bekommen schnellstmöglich nur noch gekürzte Asylbewerberleistungen, sie müssen aktiv Beweise bringen, dass sie verfolgt sind, sonst wird ihnen zügig eine Ablehnung des Asylantrags ausgehändigt mit der Aufforderung, doch schnellstens das Land zu ver- lassen.

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