Mauerpark Germany

Von Anke Schwarzer

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Einige Bundesländer haben die Residenzpflicht für Flüchtlinge gelockert. Das Reiseverbot, das seinen Vorläufer in der „Ausländerpolizeiverordnung“ der Nationalsozialisten hat, verweigert Flüchtlingen elementare Rechte. Die Abschaffung der entsprechenden Bundesgesetze steht immer noch aus.

„Die deutschen Gesetze haben ,minderwertige’ Menschen entstehen lassen“, sagt Christopher Nsoh von der Flüchtlingsinitiative Brandenburg. Und Yufanyi Mbolo von der Flüchtlingsorganisation The Voice meint: „Die Gesetze machen uns Flüchtlinge schwach und so sehen uns auch die Deutschen. Diese Gesetze sind der Nährboden für die rechte Gewalt.“

„Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet“, heißt es in Artikel 11 des Grundgesetzes. Gemeint sind die Rechte auf die freie Wahl des Wohnortes und die freie Bewegung innerhalb Deutschlands. Dieser Artikel kommt in Zeiten offener Grenzen innerhalb der Europäischen Union und angesichts von Millionen von Eingewanderten altbakken daher. Wer dachte, dass es sich bei der Bewegungsfreiheit um ein garantiertes Menschenrecht handelt, wird – zumindest in Deutschland – eines anderen belehrt: Mit Freundinnen in der Großstadt flanieren, an einem Schulausflug nach Berlin teilnehmen, den Vater der Kinder im benachbarten Bundesland besuchen – all das sind „nur“ Bürgerrechte und lediglich Menschen mit deutschem Pass und bestimmten Ausländergruppen vorbehalten.

Genehmigungspflichtiger Sex

Insbesondere für Asylsuchende und Menschen mit einer Duldung gilt auch heute noch: Ein freies Reisen innerhalb Deutschlands ist verboten.1 Wenn Asylsuchende den Bezirk der für sie zuständigen Ausländerbehörde verlassen möchten, und sei es auch nur für wenige Stunden, haben sie ein Problem. Wie Kinder müssen sie um Erlaubnis fragen. Ein Sachbearbeiter der Ausländerbehörde entscheidet darüber, ob und für welchen Zeitraum ein „Urlaubsschein“ ausgestellt wird. „Bei Ihrem Vortrag Ihre Frau zu treffen um mit ihr Sex zu haben, [dabei] handelt es sich nicht um einen Grund, der den (…) Voraussetzungen entspricht“, urteilte der niedersächsische Landkreis Northeim im Falle des Metallarbeiters Ghassan El-Zuhairys. Der geduldete Flüchtling sei, so schrieb die Süddeutsche Zeitung, im Oktober letzten Jahres trotzdem nach Dessau gefahren, wo seine Frau aufgrund der Verteilungsquote lebe. Zwar habe sie ein Bleiberecht, dennoch könne sie wegen laufender „Integrationsmaßnahmen“ den Ort in Sachsen-Anhalt nicht ohne weiteres wechseln.

(der ganze Artikel im PDF Format)