Unschuldig hinter Gittern

Von Petra Haubner

Eine Übersicht über die Verschärfungen der Abschiebehaft in Deutschland durch das Hau-Ab-Gesetz.

In einem Rechtsstaat werden Menschen normalerweise inhaftiert, wenn sie rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt wurden, wenn sie ihre Geldstrafen nicht bezahlt haben oder wenn sie einer schweren Straftat hinreichend verdächtig sind, die eine Untersuchungshaft schon während des Ermittlungsverfahrens rechtfertigen kann, weil Flucht- oder Verdunkelungsgefahr besteht.

Ausländer*innen kommen in Abschiebungshaft, auch wenn sie keine Straftaten begangen haben und auch keiner Straftat verdächtig sind. Die Freiheit wird ihnen entzogen, weil sie ausreisepflichtig sind und sich ihrer Abschiebung entziehen könnten. Diese Haft kann für eine Dauer bis zu 18 Monaten angeordnet werden.

In diesem Jahr wird die Abschiebungshaft in Deutschland 100 Jahre alt. Eine gesamte Ausgabe der Hinterland #41 hat sich aus diesem Anlass dem Thema gewidmet. Nun wurde die Abschiebehaft nochmal durch das Hau-Ab-Gesetz massiv verschärft. Im Folgenden daher eine kleine Übersicht über die Verschärfungen, die im August 2019 in Kraft getreten sind.

Zur Zeit gibt es bundesweit 15 Abschiebungshaftgefängnisse mit insgesamt 712 Haftplätzen. Die Anstalten sind allerdings teilweise massiv überbelegt. Bis 2022 ist eine Erhöhung auf 1.329 Haftplätze geplant.

(von Petra Haubner)

(der ganze Artikel im PDF Format)