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INHALT NR. 18:
zitiert - kommentiert (PDF)
Von Hubert Heinhold
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Italien liegt in Europa
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Die Situation von Flüchtlingen in Italien
Von Domink Bender
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Star Wars (PDF)
Aufrüstung an den Schengengrenzen
Von Matthias Becker
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Unter Zugzwang (PDF)
Das mexikanische Grenzregime
Von Sebastian Muy
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Die Guten ins Töpfchen
(PDF)
Die Migrations- und Entwicklungspolitik der EU
Von Holger Harms
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Hopp oder Topp? (PDF)
Das entgrenzte Subjekt in digitalen Räumen
Von Jana Ballenthien und Tanja Carstensen
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Mauerpark Germany (PDF)
Geschichte und Zukunft der Residenzpflicht
Von Anke Schwarzer
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Die Grenzen verbrennen (PDF)
Über das erfolgreiche Überschreiten von europäischen Außengrenzen
Von Bernd Kasparek
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Wir schengen euch nix
(PDF)
Willkommen auf dem NoBorder-Camp 2011
Von Niko Schreiter
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Eingeschränkte Sichtweisen (PDF)
Vom Märchen der „Festung Europa“
Von Luise Marbach
.................................................................... Spiel mit Grenzen (PDF)
Bericht einer Aktion am Gärtnerplatz 78
Von Julia Jäckel
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Grenzen des Wachstums (PDF)
Über Genpflanzen und verseuchte Böden
Von Barbara Brandl
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Ungenügend (PDF)
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Transsexuellengesetz
Von Till Schmidt
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Mythen vom Chinesen-Maier (PDF)
und koloniale Propaganda
Von Martin W.Rühlemann
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Der Bauchredner aus dem Allgäu (PDF)
Über gefeierte regionale Kriminalromane
Von Casper Schmidt
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Herrschaft des Verdachts (PDF)
Bayern gegen „Extremismus“
Von Fred König
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Extrem unbrauchbar (PDF)
Kritik eines inhaltsleeren Begriffs
Von Niko Schreiter
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Gedicht aus dem Exil (PDF)
Von SAID
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Impressions
Von Birds of Immigrants
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Nationale Hysterie (PDF)
Bericht über die diesjährige Budapest Pride
Von Judith Götz und Rosemarie Ortner
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NEIN heißt NEIN! (PDF)
Chancen und Risiken einer schlampigen Protestform
Von Judith Völkel
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Ethnographie am Ufer (PDF)
Von Stephan Dünnwald
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„Mach doch mal einer den Kulturkack aus!” (PDF)
Von Thomas Atzbacher
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Man würd doch wohl noch sagen dürfen (PDF)
Von Thomas Atzbacher
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Eine deutsche Botschaft (PDF)
Über das Recht auf Familienzusammenführung
Von Anna-Katinka Neetzke und Tobias Klaus
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DAS HEFT ALS (PDF)
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Schwerpunkt: Grenze
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EDITORIAL:
Vor Ihnen liegt unsere Ausgabe #18. Es ist – wieder einmal – ein prall gefülltes Heft geworden. Auf 88 Seiten finden Sie 26 Artikel, die sich größtenteils unserem Schwerpunktthema Grenzewidmen. Daneben gibt’s übrigens ein Novum, nämlich Lyrik, in Form eines Gedichtes des iranischen Exilanten SAID. Diesmal sollten Sie unser Heft auch einmal schnell durchblättern: Von hinten nach vorn! In der rechten unteren Ecke erwartet sie das Daumenkino Lampedusa von Anton Kaun. Es zeigt die Gewalt der italienischen Polizei gegen tunesische Migranten, die sich
auf der Mittelmeerinsel im September abspielte. Keine leichte Kost…
Unsere #19 wird übrigens wieder ein bundesweit erscheinendes Heft der Flüchtlingsräte Das Schwerpunktthema ist Abschiebung. Wir freuen uns schon jetzt auf Ihre Beiträge. Der Redaktionsschluss ist der 20. Februar 2012.
…und jetzt — lesen!
Ihre Hinterland Redaktion
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STAR WARS
Vor knapp vier Jahren kündigte die Kommission der Europäischen Union an,man wolle ein gemeinsames europäisches Grenzüberwachungssystem entwickeln.Dieses European Border Surveillance System(EUROSUR) hat den Zweck,den Mitgliedsstaaten eine „vollständige situative Kenntnis ihrer Außengrenzen“ zu
verschaffen.
Es ist bemerkenswert, dass dieses umfassende Grenzüberwachungssystem bereits zuvor und in einem ganz anderen Politikfeld auf den Weg gebracht wurde – nämlich als Teil der europäischen Forschungsförderung. Seit 2007 unterstützt die EU finanziell Projekte, in denen neue Techniken für die Grenzkontrolle entwickelt werden. Das Forschungsprogramm heißt „Sicherheitsforschung“, die Programmlinie „Intelligente Überwachung und Grenzsicherheit“. In diesem Rahmen arbeiten Behörden, Rüstungs- und Informationstechnikkonzerne mit staatlichen Forschungsinstituten zusammen und entwickeln Hightech für die Kontrolle der Schengen-Grenzen. Viele dieser Projekte klingen nach Science-Fiction, sind aber ernst gemeint. Da gibt es unbemannte Landroboter, die demnächst in Grenzgebieten patrouillieren könnten. Schwimmende „Überwachungsplattformen“ für den Einsatz auf hoher See, die sich untereinander vernetzen. Software-Systeme, die quasi alle verfügbaren Daten auswerten, um vorherzusagen, wo demnächst Einwanderer eintreffen werden.
Von Matthias Becker
(der ganze Artikel im PDF Format)
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Ungenügend
Zu Beginn dieses Jahres wurden mit sofortiger Wirkung wesentliche Teile des sogenannten Transsexuel-
lengesetzes außer Kraft gesetzt.Das Gesetz verletze das Recht auf körperliche Unversehrtheit,urteilte
das Bundesverfassungsgericht.Gleichzeitig schwächt das Urteil aber andere wichtige Rechte transse-
xueller Menschen.
Im Januar 1981 führte die Bundesrepublik Deutschland das so genannte Transsexuellengesetz ein. Zustande gekommen durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wurden damit zwei Verfahren für Transsexuelle – Menschen, deren eigentliches Geschlecht nicht ihrem genitalen Geschlecht entspricht, auf Grund dessen sie bei der Geburt geschlechtlich eingeordnet wurden – festgelegt: Eine „kleine Lösung“, durch die der Vorname geändert werden konnte, und eine „große Lösung“, die eine rechtliche Anerkennung als Mann beziehungsweise Frau erwirkte. Gekoppelt wurde eine Anerkennung an verschiedene Bestimmungen, die seitdem jedoch teilweise abgeschafft beziehungsweise entschärft wurden. Menschen, die unmittelbar nach der Einführung 1981 ihr eigentliches Geschlecht ins Personenstandsregister eintragen lassen wollten, mussten unter anderem älter als 25 Jahre, unverheiratet und „dauerhaft fortpflanzungsunfähig“ sein. Ein Jahr später, 1982, wurde die Altersgrenze von 25 Jahren aufgehoben, 2008 die Ehelosigkeit als Voraussetzung für die rechtliche Anerkennung. Im Januar 2011 fällte das Karlsruher Gericht ein weiteres Grundsatzurteil. Von nun an müssen Transsexuelle, die nicht nur den Vornamen ändern, sondern in ihrem eigentlichen Geschlecht auch rechtlich anerkannt werden wollen, endlich nicht mehr unter das Skalpell: Der Zwang zur geschlechtsangleichenden Operation und dauerhaften Fortpflanzungsunfähigkeit wurde mit sofortiger Wirkung aufgehoben – wenn auch gegen die Stimmen von zwei der acht Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichter.
Die operative Geschlechtsanpassung, durch die etwa bei Trans-Frauen der Penisschaft und Hoden amputiert sowie äußere primäre weibliche Geschlechtsorgane hergestellt werden, sollte bisher als Garantie für „die Ernsthaftigkeit und Dauerhaftigkeit“ der Transsexualität herhalten. Mit der Operation verknüpft war eine lebenslange Hormontherapie, die gesundheitliche Risiken wie zum Beispiel erhöhtes Thrombose-Risiko, Diabetes und Leberschäden einschließt. Dieser unmenschliche Zwang verletzte das Recht auf körperliche Unversehrtheit dreißig Jahre lang.
Von Till Schmidt
(der ganze Artikel im PDF Format)
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