Coming Home

Ein Interview von Başak Özdemir

Bund und Länder wollen, dass Geflüchtete keinen Tag länger in Deutschland verbringen, als unbedingt notwendig ist. Die meisten müssen das Land gegen den eigenen Willen verlassen – aber einige reisen freiwillig aus. Doch wie freiwillig kann eine solche Ausreise tatsächlich sein? Dr. Inge Kapraun arbeitet seit Jahrzehnten mit Geflüchteten, davon 13 Jahre im Bereich der Rückkehrhilfen.

Ich würde gerne Fragen stellen über Menschen, die zu dir kamen, die sich für eine Rückkehr entschieden haben oder sich beraten lassen wollten. Wer kommt und lässt sich beraten für eine Rückkehr und wer sind diese Menschen?

Wir reden jetzt hier speziell von der Rückkehr von geflüchteten Menschen, das ist ja ein besonderer Personenkreis. Die Menschen, die Rückkehrer*innen, über die wir sprechen, das sind Menschen, die erstens mal nicht unbedingt freiwillig aus ihren Ländern nach Deutschland gekommen sind. Meistens sind es ja Geflüchtete aus entweder Kriegssituationen oder Perspektivlosigkeit und zweitens muss man sich daneben auch anschauen, was für eine Form diese Rückkehr ist: Ist es eine freiwillige Rückkehr, oder ist es eine erzwungene Rückkehr? Was ist überhaupt eine freiwillige Rückkehr? Ich habe in dem Bereich gearbeitet und dieser Begriff der freiwilligen Rückkehr ist natürlich ein sehr schwieriger.

Ich habe im Rahmen meiner Arbeit vor Jahren schon mal einen Vortrag gehalten zu dem Thema und habe damals die ganzen Definitionen zur freiwilligen Rückkehr zusammengesucht. Ich kann mich an eine extreme Definition erinnern: In einem skandinavischen Land beispielsweise wurde freiwillige Rückkehr so definiert, dass nur ein Mensch mit einem festen Aufenthalt freiwillig zurückkehren kann. Und das andere Extrem war, glaube ich, die Definition der IOM [Internationale Organisation für Migration; Anm. d. Red.], die davon ausgeht, dass es sich um freiwillige Rückkehr handelt, solan- ge keine Abschiebung stattfindet.

Und ich war in diesem Bereich tätig, wo es um ‚freiwillige Rückkehr‘ ging. In diesem Zusammenhang gab es tatsächlich Menschen, die sind freiwillig zurückgekehrt. Es gab sogar ein paar mit einem festen Aufenthalt, die zurückkehren wollten. Meistens hatte das familiäre Gründe.

Aber der Großteil der Menschen, mit denen ich gearbeitet habe, waren eigentlich Menschen, die entweder tatsächlich ausreisepflichtig geworden sind und mit dieser ‚freiwilligen Rückkehr‘ ihre Abschiebung verhindern konnten. Oder auch Menschen, die aufgrund ihres Aufenthaltsstatus, in dem Fall meistens Duldung, oft schon sehr lange in Deutschland waren und hier keine Perspektive gesehen haben.

(der ganze Artikel im PDF Format)