Rassistische Raster
Rassistische Raster
Nach dem erfolgreichen Abschluss der ersten Petition gegen „Racial Profiling“ startet Mitte November auf der Petitionsplattform des Deutschen Bundestages die zweite. Damit will die Initiative Schwarze Menschen in Deutschland (ISD-Bund e.V.) den Druck auf die Bundesregierung und die Abgeordneten erhöhen, um ein Verbot der verdachtsunabhängigen Kontrollen zu bewirken.
März 2012: Das Urteil im „Racial Profiling“ Fall wird bekannt – Der Spiegel, Frankfurter Rundschau und andere Medien berichten. Im vorliegenden Fall war im Dezember 2010 ein junger Schwarzer Deutscher auf der Bahnstrecke Kassel/Frankfurt am Main von der Bundespolizei aufgefordert worden sich auszuweisen. Er hatte dies verweigert, weil er schon häufiger gezielt kontrolliert worden war, während weiße Mitreisende sich nicht ausweisen mussten. Daraufhin wurde er zur Personalienfeststellung auf das nächstgelegene Polizeirevier gebracht und strengte in der Folge eine Zivilklage gegen die Bundespolizei an. Die Klage wurde abgewiesen und das Verwaltungsgericht Koblenz schloss sich der polizeilichen Einschätzung an: Es sei legitim, den Kläger allein aufgrund seiner phänotypischen Merkmale zu kontrollierten. Auf Nachfrage antwortete der angeklagte Polizist, er spreche Leute an, die ihm „ausländisch“ erscheinen. Dies richte sich nach der Hautfarbe, aber auch danach, ob die reisende Person Gepäck bei sich habe oder ob sie alleine irgendwo im Zug stehe. So wurde die Praxis des „Racial Profiling“ zum einen erstmalig als Handlungspraxis eingestanden und zum anderen als angemessene Polizeiarbeit eingeschätzt.
Unter Generalverdacht
Dies widerspricht in gravierender Weise internationalen Menschenrechtsstandards. „Racial Profiling“ ist eine Form des institutionellen Rassismus und beschreibt die diskriminierende Verwendung von Zuschreibungen wie Hautfarbe, ethnischer oder religiöser Zugehörigkeit, Herkunft oder Sprache als Grundlage für Identitätskontrollen und Durch – suchung en ohne konkretes Indiz. Es wird seit Jahren von den unterschiedlichen zivilgesellschaftlichen Gruppen kritisiert und stellt für Schwarze Menschen und People of Color (PoC) kein neues Phänomen dar. Diese Art der Personenkontrollen werden regelmäßig von der Polizei in Zügen, an Bahnhöfen und Flughäfen sowie an anderen öffentlichen Plätzen durchgeführt, wobei Schwarze Menschen und PoC immer wieder zu Verdächtigen erklärt werden, die sich möglicherweise als Illegalisierte in Deutschland aufhalten. Damit wird die längst widerlegte Ansicht tradiert, dass sich Deutschland aus einer homogenen, weißen Bevölkerung zusammensetze. Diese Zuschreibungen sind und waren nie zeitgemäß und gehen an der gesellschaftlichen Realität Deutschlands vorbei. Den Menschen wird durch diese rassistische Polizeipraxis die Gleichheit vor dem Gesetz versagt, was verdeutlicht, dass sie in Deutschland auch im Jahr 2012 noch nicht als gleichgestellte Mitglieder der Gesellschaft betrachtet werden.