Ausgabe Nr. 39 | europa

 

„Europa hat sich abgeschminkt.
Befreit von Rouge und Puder steht eklig da das Luder
und faucht und stinkt.“
Erich Mühsam (Entlarvung)

Liebe Europäer*innen, liebe Weltenbürger*innen,

Europa reicht eigentlich von den Küsten Portugals bis zu den Gipfeln des Ural, vom Nordkap bis nach Sizilien, Europa ist so viel mehr als nur die EU. Und dennoch denkt man beim Begriff Europa zuerst an die Europäische Union – als Hoffnungsträgerin, als Sehnsuchtsort, als bürokratischer Irrgarten, als kalte Festung, an deren Grenzen Menschen sterben. Einst begann der Europäische Einigungsprozess als Reaktion auf die Schrecken des Zweiten Welt- kriegs und wollte einen Hort des Friedens und des Humanismus schaffen. Ob das jemals geglückt war, sei dahingestellt, doch zumindest gab es progressive Entwicklungen. Nun wird dieser Prozess wieder umgekehrt. Die extreme Rechte – ob Fidesz, Lega oder AfD – reißt den Diskurs immer stärker an sich und befördert einen kulturellen Backlash – nicht nur in Migrationsfragen. Emanzipatorische Errungenschaften, wie die innereuropäische Freizügigkeit oder allgemeine Menschenrechte, werden zur Disposition gestellt und auf dem Altar nationalistischer Neurosen geopfert. Und wir als bisherige Kritiker*innen der europäischen Politik sehen uns langsam gezwungen, die letzten Reste der minimalsten europäischen Werte gegen ihre rechten Angreifer*innen zu verteidigen.

Die klassische Figur der Europa reitet auf dem Rücken des Stieres über das Wasser, die Boote der Geflüchteten sinken in den Wellen. In der Antike war das Mittelmeer Handelsroute und Zentrum der bekannten Welt, es verband Europa, die Levante und Nordafrika – ohne das Mittelmeer war europäische Kultur nicht denkbar. Heute ist das Mittelmeer streng bewachte Außengrenze und nasses Grab – die EU schottet sich dahinter ab und lässt Menschen ertrinken, als Appeasement an den rechten Mob. Zum Zeitpunkt der Fertigstellung dieses Heftes kreuzte kein privates Rettungsschiff mehr im Mittelmeer, private Seenotretter*innen werden kriminalisiert. Ein unerträglicher Zustand.

Europa ist ein großes Thema, in diesem Heft geben wir euch einen kleinen Überblick dazu.

Euro Grenzgegner*innen
und Fluchthelfer*innen von der Hinterland-Redaktion

Was durch die sogenannte libysche Küstenwache passiert, ist nicht legal

Thomas Kunkel aus München war in den letzten eineinhalb Jahren mit Sea-Watch und Sea Eye als Arzt auf privaten Seenotrettungs-Missionen im Mittelmeer unterwegs. Im Gespräch berichtet er von seinen Erfahrungen aus Sicht eines Allgemeinmediziners und was ihn dabei so wütend macht.

Wie lief dein letzter Rettungseinsatz ab?
Der letzte Rettungseinsatz war Anfang Juni 2018, das war zugleich auch die vorläufig letzte Mission zu der die Sea-Watch-3 ausgelaufen ist. Wir waren zwei Wochen vor der libyschen Küste unterwegs, als unser Kapitän uns weckte, weil er morgens beim Wachwechsel irgendetwas am Horizont gesehen hatte. Letztendlich hat sich das als Schlauchboot entpuppt. Es war mit knapp 130 Leuten vollkommen überfüllt. Wir sind dann als Crew mit dem Schnellboot ins Wasser gegangen und haben Kontakt zum Schlauchboot aufgenommen,
Rettungswesten und Wasser verteilt und die Leute an Bord genommen. Da ging es schon los mit den poliischen Querelen, es dauerte mehrere Tage, bis uns Italien einen Hafen zuwies. Wir brachten die Gäste dann nach Reggio Calabria. Unterwegs nahmen wir noch Schiffbrüchige auf Anweisung der Leitstelle in Rom zusätzlich auf, die zunächst von einem zivilen Frachter aufgenommen worden waren. Der zivile Frachter war ein Bohrinselversorger und konnte die Menschen nicht versorgen, geschweige denn irgendwo hinbringen.

Wie viele Geflüchtete habt ihr dabei insgesamt auf der Sea- Watch aufgenommen?
Es waren etwa 255 Menschen bei uns an Bord. Im Notfall kann die Sea-Watch 3 – je nach Wetterlage – etwa 350 bis 450 Menschen aufnehmen.

(der ganze Artikel im PDF Format)

Festhalten und zurückschicken

Die Zukunft des Europäischen Asylsystems

Eine neue Studie zeigt, was auf Geflüchtete zukommt

Der Blick auf die griechischen Ägäis-Inseln ist ein Blick in die Zukunft des Europäischen Asylsystem. Lager wie hier soll es bald in vielen europäischen Ländern und EU-Nachbarstaaten geben. Von den katastrophalen Bedingungen, vor allem im Camp Moria auf Lesbos, ist viel berichtet worden. Über die Verletzung der Rechte von Geflüchteten in den speziellen Schnellverfahren, die dort durchgeführt werden, ist dagegen wenig bekannt.

Die Grüne Fraktion im Europaparlament hat deshalb zwei griechische Asylrechtsanwält*innen mit einer Studie beauftragt, die im Juni unter dem Titel „The EU- Turkey Statement and the Greek Hotspots – A failed European Pilot Project in Refugee Policy“ erschienen ist („Die EU-Türkei-Vereinbarung und die griechischen Hotspots – Ein gescheitertes Pilotprojekt der europäischen Flüchtlingspolitik“). Erstmals werden hier die Auswirkungen der EU-Türkei-Vereinbarung auf die Asylverfahren in den griechischen Hotspots untersucht.

Das hört sich sehr nach juristischem Spezialwissen an, ist aber von großer politischer Bedeutung. Gescheitert ist das Pilotprojekt nämlich insbesondere in Bezug auf die Einhaltung von Völkerrecht und Rechtsstaatsprinzipien einerseits, sowie andererseits in Bezug auf sein Hauptziel: effiziente und schnelle Rückführungen in die Türkei. Effizient sind die Verfahren nicht, und sie
haben bisher auch nur zu wenigen Rückführungen von syrischen Geflüchteten geführt. Das informelle politische Ziel – Abschreckung – wird zur Zeit nicht durch Rückführungen, sondern durch die katastrophalen Lebensbedingungen auf den Inseln erreicht. Das Sinken der Zugangszahlen ist die Folge der Ab- schottung der türkischen Grenze nach Syrien und der Überwachung der türkischen Ägäisküste. Trotz alledem wird an dem Hotspot-Konzept, so wie es in Griechenland umgesetzt wird, als Modell festgehalten.

Hotspots wurden 2015 konzipiert und in Italien und auf fünf griechischen Inseln in der Ägäis eingerichtet. Ursprünglich waren sie als Zentren konzipiert worden, in denen mit Hilfe der Agenturen Frontex und EASO (Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen) Ankommende gesammelt, registriert und dann zur Durchführung der Asylverfahren weiter verteilt werden. In der Folge des EU-Türkei-Deals haben sich Ziel und Struktur der griechischen Lager grundlegend geändert. Es geht nicht mehr um Weiterverteilen, sondern um Festhalten und Zurückschicken.

(der ganze Artikel im PDF Format)

‚Bio-deutsch‘ versus ‚Ausweis-deutsch‘?

Die Debatte um den ‚Fall Özil‘ zeugt von einem unbedingten Anspruch auf Loyalität, den Staat und Öffentlichkeit gegenüber den Bürgern geltend machen:Wie viel‚Abweichung‘ darf in diesen rechten Zeiten noch sein? Und ist ‚bio-deutsch‘ der neue Maßstab für Deutsch-sein?

„Auch ich würd‘ sagen,
in einem Land, wo der Egoismus grundsätzlich diffamiert wird, ist was faul.“
(Ziffel in Brechts Flüchtlingsgesprächen)

Seit sich die Fußballer Mesut Özil und Ilkay Gündoğan mit dem türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan getroffen haben, vergeht kaum ein Tag, an dem der ‚Fall‘ nicht thematisiert wird. Ging es anfangs primär darum, inwiefern sich an dem Treffen eine misslungene Integrationspolitik manifestiert, hat sich die Debatte, vor allem durch Özils Stellungnahme, zur Frage fortentwickelt, ob die Beschimpfungen Ausdruck von Rassismus sind – wobei sie kaum sachlich gestellt, sondern auf der Ebene der Be- oder Entschuldigung Deutschlands angesiedelt ist. Ich möchte im Folgenden darlegen, inwiefern die in der Debatte angelegten Maßstäbe von einer beängstigenden nationalistischen und rassistis- chen Gesinnung zeugen – und damit nicht Anlass zur moralischen Empörung geben sollten, sondern eine Kritik der geltend gemachten Ansprüche dringend geboten erscheinen lassen.

Özil ist ein erfolgreicher Fußballspieler, der für Deutschland 2014 den Weltmeister-Titel holte. Insofern dient er diesem Land – was jedoch offenbar nicht ausreicht, um den Anspruch zu erfüllen, der ihm entgegengebracht wird. Treffend hat dies die CSU in einem Tweet zusammengefasst: „Mehr als ein Trikot. Ein Bekenntnis zu unserem Land“, so die Positionierung der Partei in der Debatte um das Treffen Özils und Gündoğans mit dem türkischen Präsidenten. Was heißt es also, dass Fußballspieler im Deutschland- Trikot ein Bekenntnis zu „unserem Land“ abgeben?

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Das Ungeborene zählt nicht

Die Lebensbedingungen von geflüchteten Familien und Kindern sind in Italien schlecht. Trotzdem gibt es vermehrt Abschiebungen dorthin. Wie sieht das richtige Maß bei der Umsetzung der Dublin-Verordnung aus – insbesondere für Mütter und schwangere Frauen? Gibt es das überhaupt? Eine weibliche Perspektive aus der Arbeit mit Schwangeren im Dublin-Verfahren

Adama, 21 Jahre alt, sollte am 30. Mai 2018 gemeinsam mit ihrem fünfjährigen Sohn bereits zum zweiten Mal aus Deutschland nach Italien abgeschoben werden. Das war der Tag vor Beginn ihrer Mutterschutzfrist. Beim ersten Abschiebe- versuch zwei Wochen zuvor widersetzte sie sich bereits, als Polizisten sie und ihren Sohn mitten in der Nacht aus einer Flüchtlingsunterkunft in Niederbayern herausholen wollten. Adama wurde wegen vermeintlicher Gefahr des Untertauchens in Abschiebehaft genommen. Ihr Partner und Vater des noch ungeborenen Kindes blieb in der Flüchtlingsunterkunft allein zurück. Adamas fünfjähriger Sohn wurde ihm nicht anvertraut, obwohl sie bereits seit mehr als einem Jahr zusammenlebten und auch ein gemeinsames Zimmer bewohnten. Der Junge wurde stattdessen vom Jugendamt in Obhut genommen.

Adama war aus ihrem Heimatland Sierra Leone über Libyen nach Italien geflüchtet und kam 2017 in Deutschland an. Aufgrund ihrer Flucht über Italien erhielt sie einen ‚Dublin-Bescheid‘, aus dem sie erfuhr, dass ihr Asylantrag unzulässig sei und sie nach Italien abgeschoben werden soll. Formell ist das gemäß der Dublin-Verordnung auch richtig, doch praktisch bedeutete es für Adama und ihre Kinder, perspektivisch ein Leben auf der Straße führen zu müssen. In Italien können Familien zwar vorrübergehend in einer Familienunterkunft unterkommen, jedoch nur für maximal sechs bis zwölf Monate. Außerdem hätte die Abschiebung nach Italien die Trennung von ihrem Partner und Vater ihres zweiten Kindes bedeutet. Sein Asylverfahren wird in Deutschland bearbeitet, nachdem die Überstellungsfrist nach Italien ohne einen einzigen Abschiebeversuch abgelaufen ist. Keine Seltenheit.

(der ganze Artikel im PDF Format)