Ausgabe Nr. 44 | behinderung

 

Liebe Leser*innen,

bei der Para-Leichtathletikweltmeisterschaft Anfang November ist der an beiden Unterschenkeln amputierte Sprinter Johannes Floors 100 Meter in 10,60 Sekunden gelaufen. Das durchschnittliche Hinterland-Redaktionsmitglied benötigt für dieselbe Distanz ungefähr zwischen zwei Minuten und einem Taxi. Ludwig van Beethoven hat, als er bereits taub war, die besten Musikstücke der Geschichte komponiert; Stephen Hawking mag zwar im Rollstuhl gesessen und nur mittels eines Computers kommuniziert haben können, überflügelte als Physiker aber den Rest der gesamten Menschheit. Wenn hier jemand eine Behinderung hat, dann wir angeblich Normalen.

Doch das waren nur die herausragendsten Beispiele. Auch abseits von Genie und großem Talent kann jeder Mensch etwas, was sonst niemand kann. Auch abseits von Genie und Talent ist jeder Mensch einfach etwas Wertvolles und Besonderes. Ob mit Behinderung oder ohne. Und dann bleibt die Frage: Was ist überhaupt eine Behinderung? Wo beginnt sie? Was bestimmt sie? Sind es physische, psychische oder kognitive Einschränkungen, die eine Behinderung ausmachen? Oder sind es nicht vielmehr die äußeren Verhältnisse, die Menschen darin behindern, vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können? Das Problem ist doch zum Beispiel nicht der Rollstuhl, sondern der U-Bahnhof ohne Aufzug. Das Problem ist doch eine Gesellschaft, in der Menschen mit Trisomie 21 nicht zugetraut wird, mehr zu können als nur Schrauben zu sortieren.

Wer bestimmt, was behindert ist und was normal? Die Medizin, die Gesellschaft oder die Betroffenen? Oder bestimmt es erst der Behindertenausweis? Ist überhaupt irgendjemand normal? Und will überhaupt jemand normal sein?

Das Thema Behinderung verunsichert viele Menschen. Also eben diejenigen, die nicht betroffen sind. Sie wissen nicht, wie sie mit Behinderung umgehen sollen. Und sie verharren bestenfalls irgendwo zwischen unnötigem Mitleid und kompletter Unwissenheit – wenn sie nicht sogar abfällige Gedanken hegen. Oder diese Gedanken gar nach außen hin artikulieren: wenn sie Menschen mit Behinderung beleidigen, diskriminieren oder sogar wegsperren wollen. Manchmal reagieren sie auch mit falscher Hilfsbereitschaft. Die einen tragen dann einen Rollstuhlfahrer scheinbar selbstlos die Treppen hoch, obwohl er gar nicht nach oben wollte. Die nächsten reden extra laut mit einer Blinden.

Die ungefragt gegebene Hilfe kann manchmal diskriminierender sein als eine offene Beleidigung, denn sie nimmt den Menschen den letzten Rest Selbstständigkeit. Kaum jemand fragt die behinderten Menschen selber, wie sie behandelt werden wollen, was sie wollen, wann sie Hilfe wünschen und wie diese Hilfe aussehen könnte. Und wie Menschen mit Behinderung die Welt wahrneh- men und was die angeblich Normalen von ihnen lernen könnten, fragt sowieso niemand. Dabei könnten wir gegenseitig so viel voneinander lernen.

Und wieso denken beim Thema Behinderung erstmal alle nur an Blinde, an das Down-Syndrom oder an Rollstuhlfahrer*innen? Oder an Behindertenparkplätze?

Und für geflüchtete Menschen mit Behinderung multipli- zieren sich all die Probleme nochmal um ein Vielfaches. Seit August 2018 werden alle in Bayern neu ankommenden Geflüchteten in den sogenannten ANKER-Zentren untergebracht – diese sind weder menschenwürdig, noch barrierefrei. Weder für Menschen im Rollstuhl, noch für Seh- oder Hörbehinderte. Es gibt keine Betreuung für Menschen mit geistiger Behinderung oder psychischen Traumata. Es gibt keine Rückzugsräume und keinen Schutz vor Übergriffen. Und selbst schwerste Behinderungen schützen nicht vor Abschiebung – vor Abschiebung in Länder in denen Krieg herrscht, in denen die Angehörigen verstorben oder geflohen sind und in denen den Abgeschobenen der sichere Tod droht.

Menschen mit Behinderung werden oftmals nicht als gleichberechtigt angesehen, sie werden als Bittsteller betrachtet, werden nur als Kostenfaktor oder Last für die Allgemeinheit angesehen. Egal, ob geflüchtet oder nicht. Da unterscheidet sich das kapitalistische Ideal kaum vom faschistischen – nur, was einen scheinbaren Nutzen für den Volkskörper oder, wie heute, für die Volkswirtschaft bringt, wird akzeptiert. Doch jeder Mensch hat das Recht auf ein würdevolles und gleichberechtigtes Leben. Das ist so trivial und muss doch immer wieder aufs Neue erwähnt werden.

Behinderung ist normal, Behinderung ist alltäglich, Behinderung ist menschlich. Für geflüchtete wie für nicht-geflüchtete Menschen. Die Verhältnisse sind es, die behindern. Lasst uns also die Verhältnisse ändern, nicht die Menschen.

Eure nicht normalen Freund*innen von der Be-Hinderland Redaktion

F 84

Eine Familie kämpft gemeinsam mit Unterstützer*innen und einem Anwalt für den Auszug aus dem Abschiebelager. Denn ihr Sohn hat die Diagnose Autismus. Wie die Behörden dabei tricksen berichtet

Im Mai 2018 hatte das Kind D. Glück im Unglück. Sein Vater traf auf eine ukrainisch sprechende Aktivistin des Infomobils in Ingolstadt. Die Familie wohnte zu dem Zeitpunkt bereits länger als ein halbes Jahr in einem bayerischen Abschiebelager. Sein Vater konnte beim Infomobilteam, das sich gegen Abschiebelager einsetzt, erklären, welche Probleme seine Familie hat. Vor allem aufgrund der Behinderung des Sohnes.

Die medizinische Diagnose lautet Autismus oder verschlüsselt nach dem ICD 10 F 84. Diese internationale Codierung gilt sowohl in der Ukraine als auch in Deutschland. So zeigte die Mutter des Kindes einen ukrainischen Schwerbehindertenausweis mit eben diesem Code vor. Obwohl man F 84 über einige Sprachgrenzen hinweg verstehen kann, schien das in der Behörde, die für die Unterbringung und Identifizierung besonders schutzbedürftiger Menschen zuständig ist, niemand zu verstehen oder zu interessieren. Die Behörde forderte nach Vorlage des Ausweises eine vereidigte Übersetzung ins Deutsche. Diese war unter den Lebensbedingungen der Familie gar nicht so leicht zu bekommen, denn sie verfügten weder über die dafür nötigen finanziellen Mittel noch über die Kontakte. Auch die prinzipiell sehr engagierten Sozialarbeiter*innen hatten keine reguläre Sprachmittler*innen zur Seite. Dies stellte eine sehr große Barriere für die Familie dar, denn sie wussten nie, wen oder wie sie um Hilfe bitten konnten. Nach dem Treffen am Infomobil fand sich ein en- gagierter Rechtsanwalt und beantragte im Juni 2018 die private Wohnsitznahme für die Familie bei der dafür zuständigen Behörde, hilfsweise eine Verlegung der Familie vorübergehend in eine angemessene Unterkunft. Im Juli 2018 wurde das Kind in einem spezialisierten Kinderzentrum untersucht und die ukrainische Diagnose wurde bestätigt. Dann kam die Antwort der Behörde: Ein Recht auf Verlegung habe die Familie nicht, aber sie werde aufgrund ihrer Aufenthaltsdauer in eine andere Zweigstelle des Abschiebelagers verlegt.

Dort fand die Familie genau dieselben Lebensbedingungen vor, wie in dem Abschiebelager. Der einzige Unterschied war die Beschilderung. Dort stand jetzt GU-BAYTMI, was soviel heißt wie Gemeinschaftsunterkunft des bayerischen Transitzentrums. So wurden Abschiebelager in dieser Phase der Lagergeschichte Bayerns noch genannt, sie waren die Vorläufermodelle der jetzigen ANKER-Zentren. Es lag also ein Etikettenschwindel vor, denn eine Gemeinschaftsunterkunft wird nach bundesweit geltendem Asylgesetz von einer Aufnahmeeinrichtung unterschieden. Dies legte der Rechtsanwalt dar, forderte erneut die adäquate Unterbringung der Familie und bezog sich auch auf die Europäische Menschenrechtskonvention sowie die EU-Aufnahmerichtlinie. Ein halbes Jahr verging seit dem ersten Antrag ohne Resultat oder Antwort.

(der ganze Artikel im PDF Format)

„Herzlich Willkommen. Wir werden dich nach Afghanistan zurückschicken“

Hossain A. sollte am 6.11.2019 mit dem 29. Sammelabschiebeflug nach Afghanistan abgeschoben werden. Er ist kurz vor dem Abflug frei gelassen worden. Ein breites Netzwerk an Unterstützer*innen und dem Bayerischen Flüchtlingsrat haben den Innenminister angeschrieben und die Öffentlichkeit auf den Fall aufmerksam gemacht. Denn: Hossain Ahmadi hat eine geistige Behinderung und ist psychisch erkrankt. Er hat einen gesetzlichen Betreuer und in Deutschland Familie, die ihn unterstützt. In Afghanistan wäre er alleine nicht zurechtgekommen. Ein Gesprächsprotokoll von Matthias Weinzierl und Agnes Andrae. Bei dem Gespräch hat ein Freund von ihm übersetzt.

Es geht mir momentan besser. Aber ich habe immer noch Angst. Ich war eine Nacht und einen halben Tag in Ansbach in einer Polizeistation. Danach war ich für 19 Tage in der Abschiebehaft am Münchner Flughafen. Am 15.10. hatte ich einen Termin in Ansbach am Verwaltungsgericht. Dort hatte ich ein komisches Gefühl, dass mich ein alter Mann verfolgt. Dann war ich bei meinem Termin am Verwaltungsgericht und habe meinen Anwalt gesehen. Der Anwalt hat gesagt, dass mich die Polizei nicht suche oder festnehmen werde. Ich solle keine Angst haben.
Ich habe einen Folgeantrag gestellt und deswegen eine Verhandlung am Verwaltungsgericht gehabt. Ich wurde vom Richter gefragt, was ich hier in Deutschland mache und gemacht habe. Ich habe dann erzählt, dass ich einen Deutschkurs gemacht habe. Ich habe ihm gesagt, dass ich nicht lernen kann und dass ich nicht die Schule in Afghanistan besucht habe. Ich bin krank, ich bin hierhergekommen, damit es mir besser geht. Ich habe auch gesagt, dass ich einen Behinder- tenausweis habe. Ich wurde gefragt, ob ich Zeugnisse von der Schule habe. Die habe ich dann gezeigt und der Richter meinte, ich sei nicht so gut in Deutsch, dafür aber in Sport und Kochen. Dann hat er mir gesagt, dass ich nach Hause gehen könne. Als ich dann die Treppe des Gerichts runter gekommen bin, habe ich drei Polizisten bei einem Auto gesehen und einer war hinter mir. Den habe ich zuerst nicht gesehen. Er hatte ein Foto von mir in der Hand. Er hat gefragt, ob ich Hossain bin. Ich habe ja gesagt.

(der ganze Artikel im PDF Format)

Ein Beispiel und kein Einzelfall

Die Situation für Menschen mit Behinderung, psychischen oder körperlichen Erkrankungen in den ANKER- Zentren in Bayern ist desaströs. Trotzdem Ärzt*innen immer wieder öffentlich auf Mängel und Missstände hinweisen, will die Bayerische Staatsregierung keine Verbesserungen einleiten.

„Februar 2019: Eine 16-jährige Jugendliche mit einem nicht operativen Hirntumor befindet sich seit über einem Jahr im Anker-Zentrum. Sie lebt mit ihrer Mutter und zwei Geschwistern in einem Raum. Sie erleidet regelmäßig mehrmals in der Woche schwere Krampfanfälle, die nur durch ein starkes Narkosemedikament, das durch die Nase verabreicht wird, beendet werden können. Die beiden jüngeren Geschwister zeigen ausgeprägte Schlafstörungen und Ängste. Sie sorgen sich um ihre Schwester und müssen die Krampfanfälle mangels Möglichkeit der Separation immer miterleben. Die Zimmertür der Familie kann nicht verschlossen werden, und in regelmäßigen Abständen kommt die Frau aus dem Nachbarzimmer, die an einer psychotischen wahnhaften Störung erkrankt ist, direkt ins Zimmer der Familie. Die Jugendliche bringt zum Untersuchungstermin die umfangreichen Arztbriefe mit. Diese enthalten Empfehlungen, zum Beispiel eine Veränderung der psychosozialen Umstände, die für Rückzug, Schutz und eine reizarme Umgebung sorgen könnte. Dies gelingt trotz aller fachärztlichen Atteste aber nicht. – Das ist ein Beispiel; kein Einzelfall.“
So berichtete Daniel Drexler, Facharzt für Kinder- und Jungendpsychiatrie von seinen Erfahrungen aus dem ANKER-Zentrum in Ingolstadt/Manching. Drexler sitzt in einem vollen Konferenzraum im Bayerischen Landtag. Er ist einer der geladenen Sachverständigen der Expertenanhörung (sic!) zu den bayerischen ANKER-Zentren am 26.09.2019. Er trägt sachlich, mit ruhiger Stimme vor. Bedrückend eindringlich ist die schlichte präzise Beschreibung, von dem was circa 80 Kilometer entfernt Lebensrealität von Menschen ist. Wie ein Mantra wiederholt er dabei folgenden Satz: „Das ist ein Beispiel; kein Einzelfall.“
Eine Mutter, deren Kind unter frühkindlichem Autismus leidet, hat hier keine Möglichkeit ein Spiegelei zu braten, welches in den krankheitsspezifischen Spannungszuständen ein Stück weit für Entspannung sorgt und eine beruhigende Wirkung auf das Kind hat. Die Zwänge von Menschen mit Autismus mögen manchmal schwer nachvollziehbar sein, schwerer nachzuvollziehen ist jedoch der Umstand, dass es hierzulande nicht möglich ist, diesem einfachen, aber wohl wirksamen Bedürfnis eines Kindes nach einem Spiegelei nachkommen zu können. Die Unterbringung in den sogenannten ANKER-Einrichtun- gen als ein Ausdruck eines rigiden und restriktiven Asylregimes mit Sachleistungsprinzip und Kochver- boten, vermag genau das.

(der ganze Artikel im PDF Format)