Hausverbot für Grundrechte

Von Anne Marlen Engler

Es wäre die Aufgabe der deutschen Bundesländer, Aufnahmeeinrichtungen für Geflohene nicht nur zu schaffen, sondern auch zu betreiben. Der Staat gibt die Verantwortung jedoch häufig an private Unternehmen ab. Und gefährdet so auf fahrlässige Weise die Grundrechte der Betroffenen. Unter dem Deckmantel des harmlosen und vermeintlichen Hausrechts können private Betreiber*innen willkürlich und ungeprüft Hausverbote aussprechen. Eine kleine Studie zu Hausrecht und der Normalität einer unhaltbaren

Willkür an der Tagesordnung: Hausverbote in Berliner Aufnahmeeinrichtungen

Im März dieses Jahres hat das Berliner Verwaltungsgericht über die Obdachlosigkeit eines Geflüchteten entschieden. Sein Antrag auf Unterbringung wurde verweigert, nachdem er in einer Einrichtung zweimal ein Hausverbot erhalten hatte. Den Verboten „lag beide Male im Wesentlichen zugrunde, dass der Antragsteller in seinem Zimmer geraucht hatte“.

Hausverbote für Asylbewerber*innen in Aufnahmeeinrichtungen sind dabei keine Seltenheit. Sie werden zum einen den Bewohner*innen selbst erteilt, und zwar nicht nur, wenn sie sich nicht an Hausordnungen halten, wie im Fall des Rauchens im Zimmer. Anderen Geflüchteten wird der Zutritt auch verwehrt, wenn sie „lästige Nachfragen“ stellen, oder sich über etwas beschweren. Andererseits werden Hausverbote gezielt eingesetzt, um Supporter*innen und politische Initiativen aus den Lagern fernzuhalten. Teilweise werden sie dann nicht einmal bestimmten Personen ausgesprochen, sondern kollektiv. „Du bist Teil der Gruppe so und so und hast hier Hausverbot.“

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