DIY der Haftvermeidung

Von Frank Gockel

DIY Was tun wenn’s brennt?

               der Haftvermeidung

Ein Bericht über das rechtliche Grundwerkzeug, der aufzeigt, auf welche Weise Personen dazu beitragen können, eine drohende Abschiebehaft zu verhindern. Und gleichzeitig ein ermutigender Aufruf, aktiv zu werden und eben dies zu tun.

Jemand wird von der Polizei mitgenommen, es besteht die Gefahr der Abschiebehaft. Befreundete Personen haben den Vorfall gesehen. Sie rufen den zuständigen Rechtsbeistand an, doch der ist gerade im Urlaub und eine Vertretung nicht bekannt. Die Flüchtlingsberatungsstelle weiß auch nicht so recht, was sie machen kann. Was nun? Leider kein Einzelfall, immer wieder werden Flüchtlinge in den ersten Stunden der Abschiebehaft alleingelassen. Doch gerade da werden juristische Weichen gestellt und es entscheidet sich, ob die letzten Tage in Deutschland in Haft verbracht werden müssen. Dieser Artikel soll Mut machen, denjenigen beizustehen, die von Abschiebehaft bedroht sind. Er liefert das juristische Grundwerkzeug, um aktiv zu werden. Sicherlich, für all jene, die regelmäßig im Bereich der Abschiebehaft arbeiten, ist er oberflächlich, doch für sie stehen ja auch (teure) juristische Kommentare zur Verfügung. Es kann auch nicht jede Besonderheit berücksichtigt und alle möglichen Wege aufzeigt werden, doch wissen die Leserinnen und Leser danach doch mehr, als so manche, die über Abschiebehaft entscheiden. Denn leider sind auch viele ausgebildete Juristinnen und Juristen in diesem Feld nicht besonders bewandert.

Wie erfahre ich, wenn mein Freund oder meine Freundin in Abschiebehaft kommt?

Sicherlich kann man niemanden rund um die Uhr begleiten, um zu erfahren, ob die Person in Abschiebehaft kommt. Doch wenn es passiert, bricht oft die Kommunikation zusammen, so dass niemand weiß, wo Betroffene verblieben sind. Handys werden von den Ausländerbehörden oder der Polizei abgenommen; in den meisten Abschiebegefängnissen sind sie verboten. Daher sollten diejenigen, die von Abschiebehaft bedroht sind, zumindest die wichtigsten Telefonnummern auswendig lernen und sich keinesfalls darauf verlassen, dass sie im Handy gespeichert sind.

Sinnvoll ist es auch, eine Person des Vertrauens als Beistand zu benennen, die über die Inhaftierung nach dem Gesetz zu informieren ist. Als Beistand besteht die Möglichkeit der Akteneinsicht, man kann bei der Anhörung vor Gericht anwesend sein und an diesem Termin Verfahrensanträge und Anregungen im Namen des Betroffenen stellen.

Noch weitreichender ist die Möglichkeit, als Beteiligte oder Beteiligter im Verfahren aufzutreten. Zusätzlich zu den Rechten des Beistandes können sie im eigenen Namen Anträge (zum Beispiel Haftaufhebungsantrag, Anträge zur Verfahrensweise) stellen und Beschwerden einlegen. Sämtliche Beschlüsse müssen bekannt gegeben werden und man kann selbst eine Anwältin oder einen Anwalt beauftragen. So ist es möglich das Verfahren weiterzuführen, auch wenn Betroffene bereits abgeschoben sind. Sollte das Gericht eine Beteiligung der Person des Vertrauens ablehnen, muss es hierüber einen Beschluss ausstellen.

 

(der ganze Artikel im PDF Format)